AjoureTechnikAuto & MobilitätHANDY am Steuer – LAPPEN WEG!

HANDY am Steuer – LAPPEN WEG!


Jetzt wird es ernst auf deutschen Straßen! Das Verkehrsministerium plant drastische Maßnahmen bei der Nutzung vom Mobiltelefon während des Fahrens. Wer also nicht möchte, dass sein Lappen für einen Monat verschwindet, der sollte Folgendes beachten.

 
Was genau steht eigentlich im § 23 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung? Mal im Ernst, hat sich diesen Paragrafen schon einmal irgendjemand durchgelesen, um zu wissen, wie er oder sie sich korrekt zu verhalten hat? Wir wissen nur, dass Handys am Steuer teuer werden und die Staatskassen füllen. Folgendes sagt hierzu die StVO (Straßenverkehrsordnung): „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

 
Grundsätzlich ist es ja nichts Neues, dass das Handy am Steuer ein No-go ist und mit hohen Bußgeldern geahndet wird. Doch anscheinend waren die Beträge, die ertappte Fahrer zahlen mussten, noch nicht hoch beziehungsweise abschreckend genug. Zumindest könnte man dies denken, wenn folgender Plan umgesetzt wird.

 
Wie die Saarbrücker Zeitung berichtet, plant Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt von der CSU, die Höhe der Bußgelder für Telefonieren im Auto von 60 auf 100 Euro anzuziehen. Doch damit nicht genug: Auch Radfahrer mit Handy am Ohr dürfen dann tiefer in die Tasche greifen. Hier steigt der Betrag von 25 auf 55 Euro.

 
Richtig übel wird es allerdings, wenn durch die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer Dritte gefährdet werden. Sollte dies der Fall sein, wird dein Führerschein einkassiert und mit fester Handbremse einen Monat lang auf dem Amt geparkt. Wer also noch nicht über eine Freisprecheinrichtung verfügt, der sollte und muss zum Telefonieren irgendwo anhalten und den Motor abstellen, bevor er das Telefon in die Hand nimmt. Aber bitte nicht auf einem Seitenstreifen auf der Autobahn, denn das kostet ebenfalls Geld und ist verboten.

 
Weiterhin soll verboten werden, dass vermummte Personen ein Auto führen dürfen. Hiermit wäre das Tragen von Masken und Schleiern per Gesetz untersagt. Hintergrund ist, dass Strafen an Dritte weitergegeben werden können, die mit dem Delikt gar nichts zu tun haben.
 


Foto: aerogondo / Adobe Stock

Ajouré MEN Redaktion
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