AjoureTechnikDie Dashcam als Beweismittel? Endlich eine Debatte!

Die Dashcam als Beweismittel? Endlich eine Debatte!

Was in Russland schon seit dem 14. Jahrhundert praktiziert und in zehntausenden zweitrangigen deutschen Comedyshows durch den Kakao gezogen wird, wird jetzt wohl auch in Deutschland vor Gericht als Beweismittel akzeptiert. Die Rede ist natürlich von der Dashcam. Der Bundesgerichtshof hat bereits am 10.04. diesen Jahres eine Verhandlung über die Verwertbarkeit von Dashcam-Material begonnen und erwartet für den 15.5. ein Urteil.

Beweismittel oder Persönlichkeitsrecht?

Dashcam

Vor so manchen Gerichten in Deutschland werden die Aufzeichnungen von deiner Dashcam bereits als Beweismittel anerkannt. Genauso schnell kann es dir aber auch widerfahren, dass du vom Richter eine Geldstrafe bekommst, bevor dein eigentlicher Prozess überhaupt begonnen hat. Diese Sache mit den Persönlichkeitsrechten steht auch immer im Weg! Egal, ob du nun deine Unschuld vor Gericht beweisen willst, Urlaubsvideos machst oder einfach mal entspannt spannen willst.

Die Frage, ob und wann Aufzeichnungen einer Dashcam als Beweismittel benutzt werden dürfen, soll also auch geklärt werden. Falls du selbst eine Dashcam hast und schon schlotternde Knie bekommst, solltest du keine Angst haben, denn sofern die Benutzung ausschließlich für deine persönlichen Zwecke oder familiäre Tätigkeiten erfolgt, hast du nichts falsch gemacht. Du solltest aber nicht voreilig den Autobahn-Sheriff raushängen lassen und sofort dein ganzes Auto verkabeln, denn offiziell ist die wahllose Beweismittelaufnahme durch deine eigene Dashcam verboten.

Das gute alte Linksabbiegen

Dashcam

Ausgelöst wurde diese ganze Debatte durch einen normalen Autounfall. In zwei nebeneinander laufenden Linksabbiegerspuren hat eines der beiden Fahrzeuge seine Spur verlassen und ist dem anderen in die Seite gekracht. Nun hat der Kläger zufällig eine Dashcam bei sich im Auto installiert gehabt und will diese als Beweismittel hinzuziehen. Solch ein kurze und anlassbezogene Aufnahme eines Unfalls zur Klärung einer Schuldfrage sollte schwerer wiegen als der Datenschutz Dritter.

Dieser spezielle Fall wird sich wohl noch länger hinziehen als die Frage, ob die Dashcam-Aufnahme vom Kläger überhaupt verwendet werden darf. Das Amtsgericht Magdeburg, welches als erste Instanz verhandelt hat, hat dem Kläger nur die Hälfte des Schadens zugesprochen und auch die Beifahrerin des Klägers konnte nicht genau schildern, wie die Position beider Fahrzeuge war. Das Angebot des Klägers, die Mitschnitte seiner Dashcam zu verwenden, wurde vom Gericht abgelehnt.

Der Preisvergleich

Dashcam

Ob nun für deinen nächsten langen Roadtrip mit den Jungs oder doch die eigene Absicherung, eine Dashcam kann nicht schaden. Besonders tief musst du auch gar nicht in die Tasche greifen, um dich selber ein wenig wie unsere Regierung zu fühlen und alles aufzuzeichnen. Hier sind drei Modelle, die uns vom Preis und von den technischen Spezifikationen her gut gefallen.

Soll die Kamera eher flach an deiner Windschutzscheibe anliegen, dann hol dir die Dashcam  . Sie ist das preisgünstigste der hier aufgeführten Modelle.

Die zweite ist die APEMAN(€ 69,95), die unserer Meinung auch das schickste Modell ist. Ständig etwas Unansehnliches an der Windschutzscheibe zu haben, ist schließlich auch nichtg schön.

Wenn schon den Datenschutz anderer Menschen verletzten, dann mit Stil. Das dritte Modell ist die Crosstour AutoKamera(€ 69,99), welche vom Aussehen her zwar an einen Bunker erinnert, dafür aber auch einen Sony Sensor beinhaltet.

Nach dem Urteil des Bundesgerichthofs in Karlsruhe wird sich entscheiden, ob du in Zukunft auf deinen selbst aufgenommenen Videobeweis zurückgreifen darfst, um deine Unschuld zu beweisen oder ob Wort gegen Wort steht und das Verfahren nicht gelöst werden kann. Wenn es nach den Engeln in Gelb gehen würde, wäre das Thema längst vom Tisch und der Filmbeweis schon zugelassen. Ein klarer Fall für Captain Obvious!

 

Fotos: Amazon / PR; Watcharin / stock.adobe.com

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Ajouré MEN Redaktion
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