AjoureLifestyleDie 7 größten Rechtsirrtümer aus dem Alltag

Die 7 größten Rechtsirrtümer aus dem Alltag

Der Ottonormalverbraucher gerät häufig in Irrtümer und weiß es selber oft nicht besser. Da sollte man erwarten, dass sich wenigstens Juristen in ihrem Fach auskennen, doch selbst das ist nicht immer der Fall. Wir präsentieren dir die meistgedachten und -gemachten Fehler im Rechtswesen.
 

Sexpflicht in der Ehe

Genaugenommen ist dies sogar der Fall. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgehalten, dass sich Ehepartner einer ehelichen Lebensgemeinschaft und damit auch zu einer Geschlechtsgemeinschaft verpflichtet haben. Auch wenn das für den einen oder anderen einen Schock oder gar Freude auslöst, kann der Partner dafür nicht vor Gericht belangt werden. Ebenso ist es unmöglich, dies in einem Ehevertrag festzuhalten. Diese Regelung gilt allerdings in Deutschland und kann in anderen Ländern oder Staaten anderes geregelt sein.
 

Der Letzte muss zahlen

Sobald du in einer Gaststätte mit Freunden Speisen und Getränke zu dir nimmst und der Kellner diese auf einen gemeinsamen Block schreibt, muss jeder das zahlen, was er konsumierte. Auch wenn diese Person schon das Lokal verlassen hat und zu wenig Geld daließ, kann der Kellner nicht den verbliebenen Stammtisch dafür belangen. Denn dieser steht unter Beweispflicht, auch wenn er nicht immer jedem Einzelnen zuordnen kann, was dieser an dem Abend alles getrunken hat. Prinzipiell muss man also nichts zahlen, was man auch nicht verbraucht hat.
 

Eltern haften für ihre Kinder

Das stimmt zwar in vielen aber nicht in allen Fällen. Auf Eltern lastet die gesetzliche Aufsichtspflicht. Diese besagt, dass sie ihre minderjährigen Kinder von Schäden aller Art durch sie selbst an Dritten schützen müssen. Im Gegenzug müssen sich auch außenstehende Dritte von den Schäden der Kinder schützen. Die Aufsichtspflicht ist abhängig von dem Alter des Kindes und der Umstände. Betreten Kinder beispielsweise eine Baustelle trotz der Vorsichtsmaßnahmen ihrer Eltern, liegt die Beweislast beim Baustellenbetreiber, der da vielleicht mehr Sperrungen oder Zäune aufstellen hätte müssen.

Hier gelten folgende Altersbeschränkungen:

0-7 Jahre: nicht deliktfähig
0-10 Jahre: keine eigene Haftung im motorisierten / fließenden Straßenverkehr
ab 7/10 bis 18 Jahre: bedingt deliktfähig
 

Beleidigung eines Polizisten ist Beamtenbeleidigung

Ein Polizist ist im Rechtssystem nicht besser gestellt als ein anderer Staatsbürger. Darum handelt es sich bei einer Beleidigung eines Polizeibeamten um eine „normale“ Beleidigung. Eine normale Beleidigung kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft werden.
 

Finderlohn beträgt 10 Prozent des Wertes

Ein Finderlohn darf verlangt werden. Bei Dingen, die dem Wert von über 800 Euro entsprechen, müssen drei Euro pro 100 Euro gezahlt werden. Bei Objekten von einem Wert bis 500 Euro können fünf Euro pro 100 Euro verlangt werden. Bei Tieren oder dem Wert von 300 Euro sind es wieder drei Euro pro 100 Euro. Der Anspruch am Finderlohn ist nicht möglich, wenn der Finder die Nachfrage verheimlicht oder seinen Fund nicht angegeben hat.
 

Der angegebene Preis ist Pflicht

Die Preisschilder an unseren Lebensmitteln dienen nur dazu, einen rechtlichen Kauf stattfinden zu lassen. Genaugenommen sind diese ein Preisvorschlag und werden im Kaufprozess vom Verkäufer angenommen. Theoretisch kann man also versuchen, um jeden Preis zu feilschen, denn letzten Endes ist der Kaufpreis, der an der Kasse genannt wird, das Entscheidende.
 

Reklamation nur für den Hersteller

Ist dein Produkt defekt und der Verkäufer weist dich zum Hersteller, ist dies nicht rechtens. Der Kassenbon ist die zwingende Voraussetzung als Nachweis für den Kauf-Ort. Der Verkäufer ist verpflichtet, sich für seine defekt verkaufte Ware zu verantworten.

 

Foto: izusek / Getty Images

Ajouré MEN Redaktion
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