AjoureTechnikAuto & MobilitätSo meldest du dein Auto beim Umzug richtig um

So meldest du dein Auto beim Umzug richtig um

Beim Wohnsitzwechsel zieht das Auto mit um

Das Fahrzeug muss ebenso umgemeldet werden wie der Festnetzanschluss für Telefon & Internet, oder wie der Anschluss für Strom & Heizung. So wie der Wohnungsumzug beim örtlichen Einwohnermeldeamt angezeigt wird, so ist für das Fahrzeug die örtliche Kfz-Zulassungsstelle zuständig. Zum Jahreswechsel 2014/2015 sind einige Neuregelungen zur Fahrzeugummeldung in Kraft getreten, wobei sich im Grundsatz nichts geändert hat.
 

Umzug mit Nummernschild möglich

Eine wesentliche Neuerung ist die Mitnahmemöglichkeit des aktuellen Kfz-Kennzeichens. Abgesehen davon, dass sich durch die Weiterverwendung des bisherigen die Kosten für ein neues Nummernschild einsparen lassen, hat der Fahrzeughalter jetzt die freie Wahl. An seinem neuen Wohnsitz kann er mit dem beibehaltenen Nummernschild deutlich machen, „woher er kommt“, oder er benutzt das aktuelle Nummernschild „aus Solidarität“ zu seinem jetzigen Zuhause. Die Mitnahme des Nummernschildes gilt seit Anfang des Jahres 2015 bundesweit, buchstäblich von Flensburg bis Berchtesgaden. Ein Wunschkennzeichen ist gebührenpflichtig und wird im Voraus reserviert. Das Kfz-Kennzeichen steht in keinerlei Zusammenhang mit der Kfz-Steuer oder mit der Kfz-Versicherung. Deren Höhe orientiert sich immer am Wohnsitz des Fahrzeughalters und nicht am Kfz-Kennzeichen.
 

Fahrzeugummeldung terminieren und Wartezeit sparen

Nachdem der Kfz-Halter die für seinen zukünftigen Wohnsitz zuständige Kfz-Zulassungsstelle herausgefunden hat, kann er dort in vielen Fällen einen Termin für die Fahrzeugummeldung vereinbaren. Damit erspart er sich ein oftmals stundenlanges Warten vor Ort. Ob die Zulassungsstelle eine eigene Behörde ist oder ob sie zum Bürgeramt der Gemeinde gehört, wird von Ort zu Ort und in den Bundesländern recht unterschiedlich gehandhabt. Die vom Fahrzeughalter vorzulegenden Unterlagen sind dabei überall dieselben. Die müssen komplett und lückenlos sein, um sich einen zweiten Behördengang oder Termin zu ersparen.

Diese Dokumente, und zwar jeweils im Original, sind im Einzelnen:

  • Ausgefüllter Zulassungsantrag
  • Fahrzeugbescheinigung Teil I [ehemaliger Kfz-Schein]
  • Fahrzeugbescheinigung Teil II [ehemaliger Kfz-Brief]
  • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB zur bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Nachweis der aktuellen Hauptuntersuchung HU, zusätzlich zur Eintragung in der Fahrzeugbescheinigung Teil I
  • SEPA-Vordruck zum Lastschrifteinzug der Kfz-Steuer
  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass inklusive Meldebescheinigung
  • Kfz-Kennzeichen, sofern ein neues Nummernschild gewünscht wird
  • Bargeld zur Begleichung der Bearbeitungsgebühr im zweistelligen Eurobereich
  • Zusatzdokumente bei:
    • Fahrzeugbenutzung als Firmenfahrzeug
    • Kfz-Ummeldung durch einen Minderjährigen
    • Kfz-Ummeldung durch einen Bevollmächtigten wie Vertragshändler

 

Bei neuem Nummernschild Umweltplakette wechseln

Auf der Umwelt-/Feinstaubplakette ist das jeweils gültige Kfz-Kennzeichen vermerkt. Bei einem neuen Nummernschild muss auch die Umweltplakette erneuert bzw. aktualisiert werden, damit eins zum anderen passt.

 

Tipp: Auch bei einem Verkauf des Autos darf die Ummeldung bzw. Abmeldung nicht vergessen werden. Bestenfalls noch vor dem Verkauf oder – wenn nicht möglich – unverzüglich nach dem Verkauf, da solange noch die Versicherungsbeiträge fällig werden.

 

Bilder: Antonio_Diaz/iStock.com

Ajouré MEN Redaktion
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