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Die 7 größten Rechtsirrtümer rund ums Thema Parken

Wir Deutsche und unser Auto oder noch schlimmer: wir Deutsche und unser Parkplatz. Jeden Tag kloppen sich Männer und Frauen auf deutschen Parkplatz von Einkaufszentren oder sogar im Straßenverkehr wegen einem Parkplatz. Welche Luxusprobleme wir doch manchmal haben. Der Punkt ist jedoch, dass wir oftmals im Unrecht sind und die aktuelle Gesetzeslage nicht kennen oder glauben sie zu kennen. Gefährliches Halbwissen ist eben so eine Sache. Wir haben für dich die sieben größten Rechtsirrtümer im Straßenverkehr zusammengefasst, wenn es um das Thema Parken geht.

1. Der private Parkplatz

Wenn du einen Privat-Parkplatz besitzt und der von einem anderen zugestellt wird, dann ist das kein Freischein für dich, ihn zuzuparken oder sogar abschleppen zu lassen. Wenn du auf den Gedanken kommst, eigenständig ein Abschleppunternehmen zu rufen, dann trägst du die Kosten dafür erstmal selbst und musst danach dein Geld einklagen. Ob das finanztechnisch Sinn macht, bezweifeln wir. Des Weiteren wird ein Abschleppunternehmen nicht einfach wahllos abschleppen, nur weil ein Privatmann anruft. Wenn dir als Parkplatzbesitzer ein anderer freier Parkplatz in der Nähe zur Verfügung steht, dann greift die sogenannte Schadensminderheitspflicht, die besagt, dass du dein Auto auch dort parken kannst.

2. Teile dich nicht nur über Windschutzscheiben-Zettel mit

Falls du es sehr eilig hast und im Halteverbot parkst, dann komm bloß nicht auf den Gedanken, einen Zettel an oder hinter die Windschutzscheibe zu hängen, um mitzuteilen, dass du gleich wiederkommst oder ähnliches. Jedes Abschleppunternehmen wird diesen Zettel mit Absicht ignorieren und dich trotzdem aufladen. Viele notieren auf ihrem Zettel den Aufenthaltsort, die Telefonnummer, Datum und Uhrzeit. Hier könntest du eventuell Glück haben, dass dich derjenige, der sich von deinem Auto gestört fühlt, anruft, aber der Abschleppdienst kennt hier in der Regel keine Gnade!

3. Windschutzscheiben Zettel nach Bagatellschaden – Vorsicht!

Falls du beim Ein- oder Ausparken ein anderes Auto erwischt hast, dann hänge auf keinen Fall einfach nur einen Zettel mit deinen Daten an die Windschutzscheibe, um dann weiterzufahren. Hier wird dir trotzdem die Fahrerflucht angezeigt und du kommst aus der Nummer nicht mehr so einfach raus. Du musst auf jeden Fall kurz an der Unfallstelle bleiben und eine angemessene Zeit abwarten. Der Fahrzeughalter des angefahrenen Autos kommst vielleicht in dieser Zeit zurück.

Sollte das nicht passieren, lässt du einen Zettel mit deinen Kontaktdaten und deiner Adresse an seiner Windschutzscheibe zurück und fährst zur nächsten Polizeidienststelle, um den Bagatellschaden zu melden. Erfolgt keine Unfallaufnahme vor Ort, wird auch kein Bußgeld erhoben. Der Schadensersatz für den Geschädigten entfällt natürlich nicht.

4. Parkscheinautomat defekt

Da rennst du zum Parkscheinautomat und stellt fest, dass er defekt ist. Zwar hast du jetzt das Glück, dir die 1-2 Euro fürs Parken zu sparen, allerdings hast du jetzt die Pflicht, dir eine Parkscheibe ins Auto zu legen. Warum? Du musst trotzdem die Höchstparkdauer einhalten, da du ansonsten bei einer Kontrolle mit einem Ticket rechnen musst.

5. Parkplätze bei Einkaufszentren

Aufpassen, bevor du das nächste Mal einen Boxring aufstellst, um dich zu prügeln, weil dir jemand auf dem Einkaufszentrum-Parkplatz rechts vor links geklaut hat. Du liegst hier nämlich nicht zwingend richtig, denn die Straßenverkehrsordnung gilt nur, wenn sie auch ausgeschildert ist. Ansonsten zählt freundliches Kommunizieren untereinander, wer Vorfahrt hat!

6. Jeden Tag einen Strafzettel, na und?

Gerade in Großstädten kommt es vor, dass man öfters im Parkverbot steht und man schneller ein Ticket hat, als man denkt. Ebenso gibt es Leute, die irgendwo den ganzen Tag parken und die Theorie haben, dass sie sich lieber ein 10 Euro Ticket geben lassen, als alle zwei Stunden zum Automaten zu rennen, um nachzuwerfen. Diese Vorgehensweise solltest du dir jedoch gut überlegen, denn wenn du mit deinem Auto mehr als 60 Parkverstöße im Jahr hast, kannst du ganz schnell zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) gerufen werden und dein Führerschein steht auf dem Spiel.

7. Am Wochenende kann ich parken wo ich will

Auch hier bist du auf dem Holzweg, denn gerade in Großstädten ist es oftmals so, dass sich Parkverbote zwar auf die Werktage beziehen, aber diese bis Samstagabend gelten. Der Samstag ist laut Rechtslage nämlich ein Werktag und nur der Sonntag und Feiertage zählen nicht als Werktag. Achte also immer darauf, was genau auf dem Parkverbotsschild steht.

 

Foto: skyNext / stock.adobe.com

Ajouré MEN Redaktion
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