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Geldfalle Fitnesscenter – Das solltest du bei deiner Studiowahl beachten

Du hast das Bedürfnis, etwas für deine Muskeln und/oder deine Kondition zu tun und deinem inneren Schweinehund den Kampf anzusagen? Dann denk’ doch mal über eine Anmeldung im Fitnesscenter nach: Dort gibt es eine Vielzahl an Trainingsmöglichkeiten, die Aussicht auf kompetente Trainer – und einen zusätzlichen guten Grund, regelmäßig hinzugehen: Es kostet Geld!
 

Darin liegt unter Umständen aber auch ein Problem…

Eins zur Beruhigung vorweg: Natürlich sind die meisten Studios bestrebt, ihren Kunden einen vernünftigen Service zu bieten, da nur zufriedene Kunden langfristig bleiben und eine Weiterempfehlung aussprechen.
Das hält sie aber nicht unbedingt davon ab, auf recht spezielle Arten und mit nicht immer offensichtlichen Tricks an dein Geld zu wollen…

Vorab solltest du auf jeden Fall darauf achten, dass das Studio deinen Ansprüchen gerecht wird: Entsprechen die Öffnungszeiten und Angebote deinen Ansprüchen? Ist es nicht zu weit von deinem Wohnort entfernt? Passen die hygienischen Bedingungen?
Wenn alles auf den ersten und zweiten Blick gut aussieht, kannst du dich näher mit dem Vertrag befassen. Und einige Punkte genauer unter die Lupe nehmen.
 

Die Gebühren, Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten

Sieht ja auf den ersten Blick günstig aus – aber ist es das auch? Vorsicht, denn viele Verträge mit längeren Laufzeiten entpuppen sich als echte Geldkiller, die umso fester zuschlagen, je seltener du ins Studio gehst. 20 Euro im Monat wirken zunächst nicht viel, schlagen auf das ganze Jahr gerechnet aber bereits mit 240 Euro zu Buche – und viele Studios haben noch höhere Gebühren.

In puncto Vertragslaufzeit wirst du neben Sechs- bis Zwölfmonatsverträge auch längere Laufzeiten entdecken. Der BGH hat in einem Urteil jedoch bestätigt, dass nur die Erstgenannten definitiv erfüllt und bezahlt werden müssen; vertraglich vereinbarte Kündigungsverzichte für 24 beziehungsweise 36 Monate sind unwirksam.
Häufig ist es jedoch schwierig, aus einem Vertrag wieder herauszukommen. Generell gilt: Nur einmal im Jahr kündigen dürfen, ist rechtlich nicht erlaubt.
Dennoch musst du unbedingt auf die Kündigungsfristen achten, weil sich manche Verträge völlig unauffällig verlängern, wenn die Fristen nicht eingehalten werden.
Ganz wichtig: Schicke die Kündigung unbedingt schriftlich und über den Postweg. Optimalerweise lässt du dir den Eingang der Kündigung ebenfalls schriftlich bestätigen, damit es nicht heißen kann, dass du gar nicht gekündigt hättest…

Um vorzeitig aus einem Vertrag aussteigen zu können, müssen meist wichtige Gründe vorliegen. Dazu gehören eine plötzliche schwere Erkrankung oder eine Schwangerschaft. Gut, von der ist jetzt auf Männerseite weniger auszugehen, aber sie sei der Vollständigkeit halber mit erwähnt.
Ein schlichtes Attest ohne Details reicht zum Nachweis bereits vollkommen aus, das Fitnesscenter hat kein Recht, auf genauere Angaben zu bestehen oder ein eigenes Gutachten diesbezüglich einzufordern.
Etwas anders sieht es bei einer absehbaren Erkrankung innerhalb der Vertragslaufzeit aus; hier ist eine fristlose Kündigung nicht möglich. Du kannst in diesem Fall aber auf eine Aussetzung der Mitgliedsbeiträge oder eine Mitgliedschaftsverlängerung um die entsprechende Zeit bestehen.
 

Die Öffnungszeiten oder das Vertragsangebot ändern sich zu deinen Ungunsten

Das passiert, du musst es aber nicht klaglos hinnehmen. Wenn beispielsweise Geräte abgeschafft werden oder der Neuerwerb von neuen Geräten eine übermäßige Gebührenerhöhung nach sich zieht, darfst du das durchaus beanstanden.
Bevor du jedoch aus diesem Grund fristlos kündigen kannst, musst du dem Anbieter drei Wochen Zeit zum Nachbessern geben.
 

Die Trainerpauschale

Sie wird manchmal explizit ausgeschrieben, ist teilweise aber auch bereits im Preis enthalten. Solange du die offizielle Wahl hast und einen Trainer nicht in Anspruch nimmst, musst du ihn auch nicht bezahlen. Immerhin wurde dann auch keine Leistung erbracht.
 

Getränke, Mitgliedskarten und sonstige Extras

Wenn du deine eigenen Getränke mitbringen willst, darf das Fitnessstudio das nicht grundsätzlich verbieten – im Gegensatz zu Glasflaschen, die aus Sicherheitsgründen nicht überall erlaubt sein müssen.

Bei Sonderkosten für Handtücher und Sauna kommt drauf an, was abgemacht ist. Wenn aus einem ersten Besuch oder einem Vertrag diesbezüglich nichts herauszulesen ist, solltest du noch einmal gezielt nachfragen, bevor du unterschreibst.

Zudem darf dir eine Mitgliedskarte nicht regelmäßig neu berechnet werden, auch dann nicht, wenn sie kaputt gegangen ist oder verloren wurde: Schließlich hat sich das Fitnesscenter für diesen Zugangsweg entschieden; ein Personalausweis würde bereits reichen. Insofern liegen sowohl Verantwortung als auch Kosten beim Betreiber.

Fazit: Klingt nach Aufwand… Aber keine Angst, mit wachsamen Augen und Mut zur Nachfrage wirst du vielen Klippen ganz geschmeidig umgehen!

Auf was du bei der Studio-Wahl sonst noch achten solltest, verrät dir unser Artikel: Wie finde ich ein gutes Fitnessstudio?.

 

Foto © rilueda/iStock.com

Ajouré MEN Redaktion
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